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Duty Free
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei mitgeführt werden.
Zollfreiheit besteht auch für sonstiges, vom Reisenden benötigtes Reisegut.
Im persönlichen Handgepäck können noch zollfrei eingeführt werden:
bis 2.000 Zigaretten oder 200 Zigarren oder 2 kg Tabak;
eine angemessene Menge Parfüm.
Nichtmoslems ab 18 Jahren dürfen noch
2 Liter Spirituosen und 2 Liter Wein mitführen (gilt nicht bei Einreise nach Sharjah, da dort Alkoholverbot herrscht).
Anmerkung: Die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai besitzen auch im Ankunftsbereich sehr günstige Duty-Free-Shops, so dass sich Reisende auch dort noch mit Tabakwaren usw. versorgen können.
Einfuhrverbot besteht für:
- aus Asien stammendes lebendes Geflügel bzw. aus Asien stammende andere lebende Vögel sowie alle aus asiatischem Geflügel hergestellten Produkte;
- Waren, die israelischen Ursprungs sind;
- Drogen;
- pornographische Literatur (fast alle westlichen Illustrierten werden wegen ihrer freizügigen Bilder als solche angesehen), Filme und Videos;
- bestimmte Bücher, die in den VAE nicht erlaubt sind.
Große Vorsicht ist außerdem geboten bei der Einfuhr von Medikamenten. Auch wenn sie zum Eigenverbrauch bestimmt sind, sollte man einen Nachweis des verschreibenden Arztes mitführen, damit es keinerlei Probleme bei der Ein- und Ausreise gibt. Trotzdem sollten benötigte Medikamente mitgebracht werden, da die Einfuhrliste der VAE nicht alle Medikamente aufweist und es schwierig werden könnte, das gleiche oder ähnliche Präparat vor Ort zu bekommen.