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Duty Free
Touristen und Durchreisende dürfen bei der Einreise Gegenstände, die für ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel usw., zollfrei mitführen.
Dazu zählen auch:
Persönlicher Schmuck (muss in einem besonderen Formular, beim Zoll erhältlich, deklariert werden; wird bei der Ausreise wieder einbehalten),
1 Fotoapparat mit Filmen,
1 Schmalfilmkamera mit Filmen oder
1 Videokamera mit Leerkassetten (Videokamera sollte man bei Einreise vom Zoll im Pass eintragen lassen; bei Ausreise wieder löschen lassen),
1 Laptop oder Reiseschreibmaschine,
1 Kofferradio,
1 Tonbandgerät,
1 Walkman,
1 Plattenspieler mit Schallplatten,
1 tragbares Musikinstrument,
1 Fernglas,
1 Kinderwagen,
Campingausrüstung,
Sportgeräte (müssen vom Zoll in den Reisepass eingetragen werden, bei der Ausreise wieder löschen lassen).
Zollfrei sind außerdem:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak,
1 Liter alkoholische Getränke,
eine angemessene Menge Parfüm und Eau de Toilette;
Geschenke im Gesamtwert von ca. 100 ägypt£.
VERBOTEN ist die Mitnahme von Narkotika, Drogen u.Ä.
Außerdem ist die Einfuhr von Vögeln jeglicher Art, Geflügelfleisch, Eiern und Federn sowie von allen Produkte hieraus verboten.
Die AUSFUHR antiker Gegenstände ist verboten. Für die Ausfuhr von TEPPICHEN ist eine Genehmigung des Handelsministeriums notwendig (veranlassen, dass der Händler sie besorgt).